Anlagenbuchhaltung

Im Bereich „Anlagenbuchhaltung“ des Handbuches erfahren Sie erst einmal, was der Gesetzgeber unter einem Anlagegut versteht. Weiter können Sie alles darüber nachlesen, wie Sie Anlagegüter in Kontolino! erfassen, abschreiben und am Schluss verkaufen bzw. verschrotten. Auch wie Sie Anlagegüter erfassen können, die Sie bereits vor Ihrer Nutzung in Kontolino! angeschafft haben (sogenannte Altfälle), können Sie auf diesen Seiten nachlesen,

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Anlagenverzeichnis

Im Anlageverzeichnis werden alle Anlagegüter wie zum Beispiel Maschinen, Fuhrpark, Wertpapiere, Büromöbel oder der Sammelposten GWG incl. deren Wertentwicklung dargestellt. In Deutschland ist der Anlagenspiegel verbindlich für alle Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften per Gesetz vorgeschrieben. Dieser wird als Anlage für die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) in Elster an das Finanzamt mitabgegeben. Der Anlagespiegel gliedert sich dabei in folgende Kategorien: […]