Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) verbuchen

Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) verbuchen

Erfreulicherweise konnten wir im neuen Jahr viele neue Kunden bei uns begrüßen. Somit wurden wir nun öfters angesprochen, wie bestimmte Geschäftsfälle zu verbuchen sind. Einen dieser Geschäftsfälle werden alle unsere Kunden interessieren, so dass wir dies zum Anlass genommen haben, eine zusätzliche Seite in unsere Dokumentation aufzunehmen. Von welchen Geschäftsfall wir reden?

Es geht um die Verbuchung der Zahlung der Umsatzsteuer entsprechend der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) an das Finanzamt

Sie haben mit unserer Buchhaltungssoftware Kontolino! alle Mehrwertsteuerbeträge mit der Auswahl der Mehrwertsteuercodes mit jeder einzelnen Buchung erfasst. Daraufhin haben Sie bis zum 10. des Folgemonates für den Vorgängermonat bzw. das Vorgängerquartal die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt und direkt mit Hilfe von Kontolino! an das Finanzamt online versendet. Nun haben Sie entweder

  • Geld an das Finanzamt überwiesen (die Umsatzsteuerschuld war größer als der Vorsteuererstattungsanspruch) oder
  • Sie haben Geld vom Finanzamt erhalten (die Umsatzsteuerschuld war kleiner als der Vorsteuererstattungsanspruch).

Jetzt stellt sich die Frage, wie werden diese Bankbewegungen verbucht?

Dazu gibt es zwei verschiedene gängige Möglichkeiten. Beide Möglichkeiten stehen Ihnen auch in der Buchhaltungssoftware Kontolino! zur Verfügung – und Sie können Sich frei entscheiden welchen Weg Sie bevorzugen:

  • Bei der ersten Möglichkeit, die wir vorstellen, werden die Buchungen direkt über die Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerkonten vorgenommen.
  • Bei der zweiten Möglichkeit wird über ein Zwischenkonto „Umsatzsteuervorauszahlungen“ gebucht.

Wie die verschiedene Buchungssätze genau für Ihren Kontorahmen dazu aussehen, können Sie nun auf unserer Seite Umsatzsteuervorauszahlungen (UStVA) verbuchen ausführlich nachlesen.