Kontolino! ist nun eine eingetragene Marke. Schütz auch Du Deine!

Kontolino! ist nun eine eingetragene Marke. Schütz auch Du Deine!

Eine unheimlich wichtige Frage für jeden Gründer bzw. jedes Gründerteam ist die des Namens für das Produkt. Schliesslich ist der Name sehr entscheidend: wenn Kunden über Dein Produkt reden, Dich weiterempfehlen, sollte sich der Name einprägen und irgendwie sprechend und doch einmalig sein. Am besten, er ist irgendwie pfiffig, gut zu erinnern und erklärt sofort, worum es bei der Sache geht.

Doch mit dem Finden eines Namens ist es nicht wirklich getan. Er muss bekannt gemacht und kommuniziert werden. Leute müssen den Namen hören, lesen, ihn im richtigen Moment erinnern und möglichst viel darüber reden. Dass das eine sehr wichtige Sache ist, leuchtet ein.

Umso schlimmer kann es sein, wenn der mühsam erfundene und beworbene Name aus irgendwelchen Gründen nicht mehr geführt werden darf:

die ganze Arbeit in den Markennamen ist dahin, es muss beim Marketing wieder ganz von vorne angefangen werden, Geschäftsunterlagen, Webseite, Werbematerial, alles muss neu gestaltet werden. Da sind auch für kleine Unternehmen schnell ein paar Tausender an Kosten fällig. Was aber noch viel schlimmer ist, sind die verpassten Chancen: die Kunden finden Dich nicht mehr, oder finden unter Deinem alten Namen jemand anderen. Vielleicht ist es eine Firma, die ein ähnliches Produkt oder Serviceangebot anbietet, dann bedeutet das „nur“ einen verlorenen Kunden. Ist der neue Namensführer etwas unseriöses oder schmuddeliges, ist Dein Ruf gleich ganz futsch.

Es reicht eben nicht, den Markennamen an der Internet-Domain fest zu machen. Kann jemand nachweisen, dass er die Rechte an „Deinem“ Markennamen hat, kann er Dir auch verbieten, Deine Internet-Domain weiter zu nutzen. Da spielt es auch keine Rolle, wer den Markennamen früher geführt hat.

Es gibt da nur einen einzigen halbwegs wirksamen Schutz: die Eintragung einer Wort- oder Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt .

Man kann eine Marke auch europaweit schützen lassen, wenn das Angebot auch im Ausland an den Markt gebracht werden soll.

Zur Eintragung einer Marke gibt es grundsätzlich zwei Wege:

  • Beauftragung eines Markenanwalts, also einem Rechtsanwalt, der sich auf die Eintragung von Marken und Patenten spezialisiert hat. Es gibt auch Anbieter, die keine Anwälte sind.
  • Selber machen

Nun ist Kontolino! ja eine Software für Selbermacher. Deshalb haben wir das ganze auch in Eigenregie gemacht. Dazu gibt es ein Online-Formular beim DPMA, in dem man die Eintragung einer Marke beauftragen kann. Das DPMA wird dann allerdings erst wirklich aktiv, nachdem es eine Gebührenrechnung über derzeit 290 Euro verschickt hat und das Geld dort eingegangen ist.

Eine sehr schöne Anleitung dazu, wie auch Du selbst Deine Marke eintragen und schützen lassen kannst, gab es vor ein paar Wochen auf dem StartupBrett. Ich empfehle diesen Artikel sehr zur Lektüre. Dort sind auch weiterführende Links zum Thema zu finden.

Inzwischen trudeln bei uns leider auch nach und nach Angebote dritter ein, unsere Marke aktiv zu überwachen und zu „beschützen“. Über diese Dienstleistungen habe ich mir noch kein abschliessendes Bild gemacht, habe aber schon eine vorläufige Meinung dazu… die wollen nur unser Bestes, und davon so viel wie möglich.