Umsatzsteuertatbestände

Welche verschiedenen Umsatzsteuerarten gibt es?

Es gibt viele verschiedene Umsatzsteuertatbestände. Dabei kann man aber ein wenig systematisch Vorgehen und verschiedene Rubriken bilden. Diese machen das Gebiet der Umsatzsteuer einfacher zu verstehen.

Bitte beachten Sie beim Weiterlesen: wir versuchen unsere Seiten für Laien zu schreiben. Auch beschreiben wir nur die gängigsten Umsatzsteuertatbestände. Alle Ausnahmen und Sonderfälle können wir nicht behandeln, diese würden den Rahmen unserer Beschreibungen sprengen. Im Einzelnen kann es schwierig sein, den richtigen Steuertatbestand zu definieren. Unsere Seiten ersetzen keinen Steuerberatung. Wenn Sie bei einzelnen Fällen unsicher sind, gehen Sie auf Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu.

Umsatzsteuer innerhalb Deutschlands

Die erste Rubrik bei uns bildet die Umsatzsteuer innerhalb Deutschlands. D.h. Kunde, Unternehmen und Lieferant sind deutsche Unternehmen. Hier wird dann auf Grund der Art der Leistung (z. B. Heilberufe) und der Art des Produkts unterschieden, welcher Steuersatz oder welche Steuerbefreiung gültig ist. In der unteren Tabelle finden Sie hier die Mehrwertsteuercodes zur Umsatzsteuer, zur Vorsteuer und zu den Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr…… UStG.

Als Kleinunternehmer können Sie Sich von der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland befreien lassen.

Umsatzsteuer innerhalb der EU

Der Gesetzgeber spricht von „innergemeinschaftlich“, wenn ein Handel zwischen verschiedenen EU-Staaten stattfindet. Weiter wird hier unterschieden, ob Waren gehandelt werden oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Die Definition was Lieferungen oder sonstige Leistungen sind, finden Sie in § 3 des UStG.

Kaufen Sie Waren aus einem anderen EU-Land, spricht man von innergemeinschaftlichen Erwerben. Nehmen Sie Dienstleistungen aus einem anderen EU-Land in Anspruch, spricht man davon, dass Sie die Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger übernehmen.

Vorsicht: als Kleinunternehmer oder wenn Sie Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr…… UStG erbringen, können Sie Sich hier von der Umsatzsteuerpflicht nicht komplett befreien lassen. Die hier geltenden Regeln, gelten auch für Sie!

Verkaufen Sie selbst Waren in ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, spricht man von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Erbringen Sie selbst Dienstleistungen für Unternehmen in einem anderen EU-Land, spricht man von nicht steuerbaren sonstigen Leistungen.

Umsatzsteuer außerhalb der EU

Außerhalb der EU spricht der Gesetzgeber von Drittstaaten. Sobald Sie Waren aus Ländern außerhalb der EU beziehen, wird unter Umständen Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese können Sie als Vorsteuer wieder abziehen.

Verkaufen Sie selbst Ware an Drittländern, dann tätigen Sie Ausfuhrlieferungen.  Bei Dienstleistungen in einen Drittstaat wird es leider komplizierter. Erbringen Sie Dienstleistungen im Rahmen der Katalogberufe, handelt es sich in der Regel um übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland). Wenn Sie Dienstleistungen aus Drittländern beziehen greift auch die Übernahme der Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger. Hier greift der § 13b Abs. 2 UStG.

Welche verschiedenen Umsatzsteuertatbestände deckt Kontolino! ab?

Wie Sie oben lesen konnten, gibt es viele verschiedene Umsatzsteuertatbestände. Die gängigsten deckt Kontolino! ab. In der unten stehenden Tabelle sehen Sie die offiziellen Bezeichnungen in der UStVA und die Bezeichnung in Kontolino!. Klicken Sie auf die Einträge in der Tabelle, können Sie näheres zu den einzelnen Umsatzsteuertatbeständen erfahren.

In Kontolino! erfassen Sie die Mehrwertsteuer (Vor- oder Umsatzsteuer) Ihrer Geschäftsvorfälle, indem Sie in den Buchungen den passenden Umsatzsteuertatbestand (Mehrwertsteuercode) auswählen.  Kontolino! ermittelt dann automatisch den zu verbuchenden Mehrwertsteuerbetrag und verbucht ihn auf das passende Konto. Außerdem ermittelt Kontolino! anhand der MwSt-Codes die korrekten Werte für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und die Umsatzsteuererklärung (USt) sowie die EÜR.

Bitte beachten Sie: wir versuchen unsere Seiten für Laien zu schreiben. Im Einzelnen kann es schwierig sein, den richtigen Steuertatbestand zu definieren. Unsere Seiten ersetzen keinen Steuerberatung. Wenn Sie bei einzelnen Fällen unsicher sind, gehen Sie auf Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu.

HINWEIS: Für die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze in der Corona-Zeit ist in Kontolino! durch eigene Codes umgesetzt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Extra-Corona-Seite.

Umsatzsteuertatbestand

Mehrwertsteuercode in Kontolino!

Steuerpflichtige Umsätze

um Steuersatz von 19 %

 

 

Umsatzsteuer, allgemeiner Satz (19%)

zum Steuersatz von 7 %Umsatzsteuer, ermäßigter Satz (7%)
zum Steuersatz von 0 %Umsatzsteuer, 0 % für Photovoltaikanlagen
Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)
an Abnehmer mit USt-IdNr.

 

 

Innergem. Lieferung gem §4 Nr. 1 b UStG

Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

(z. B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG)

 

 

Ausfuhrliefg. & Liefg. nach § 4 Nr. 2 – 7 UStG (Nicht-EU)

Nur in der Umsatzsteuererklärung (UST) vorhanden:

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr……. UStG
(z. B. für Heilberufe, Versicherungsmakler)

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr…… UStG
(dieser Eintrag erscheint nur, wenn in den steuerlichen Daten,
der entsprechende Paragraph hinterlegt wurde)
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

zum Steuersatz von 19 %

Innergemeinschaftlicher Erwerb, allgemeiner Satz (19 %)

 

Innergemeinschaftlicher Erwerb, allgemeiner Satz (19 %) – ohne Vorsteuerabzug

zum Steuersatz von 7 %Innergemeinschaftlicher Erwerb, ermäßigter Satz (7 %)

 

Innergemeinschaftlicher Erwerb, ermäßigter Satz (7 %) – ohne Vorsteuerabzug

Leistungsempfänger als Steuerschuldner ( § 13b UStG)

Sonstige Leistungen nach § 3 a Abs. 2 UStG eines im übrigen
Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers ( § 13b Abs. 1 UStG)

Lstgs-Empf als Steuerschuldner, sonst. Lstg nach § 13b Abs. 1 UStG, allg. Satz (19 %)
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, sonst. Lstg nach § 13b Abs. 1 UStG, , erm. Satz (7 %)
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, sonst. Lstg nach § 13b Abs. 1 UStG, allg. Satz (19 %) – ohne Vorsteuerabzug
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, sonst. Lstg nach § 13b Abs. 1 UStG, , erm. Satz (7 %) – ohne Vorsteuerabzug
Andere Leistungen ( §13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)Lstgs-Empf als Steuerschuldner, andere Lstg nach § 13b Abs. 2 UStG (19 %)
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, andere Lstg nach § 13b Abs. 2 UStG, erm. Satz (7 %)
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, andere Lstg nach § 13b Abs. 2 UStG (19 %) – ohne Vorsteuerabzug
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, andere Lstg nach § 13b Abs. 2 UStG, erm. Satz (7 %) – ohne Vorsteuerabzug
Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG

 

 

 

Innergemeinschaftliche sonstige Leistung, nicht steuerbar

Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)Im Inland nicht steuerbare sonstige Leistung gemäß § 3a UStG

 

Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a UStG

FernVerk. EU Waren – Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen

FernVerk. EU s. Lstg. – Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leistung/Werklieferung

Abziehbare Vorsteuerbeträge

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen…,
aus Leistungen im Sinne des…. und aus innergem. Dreiecksgeschäften….

Vorsteuer, ermäßigter Satz (7%)
Vorsteuer, allgemeiner Satz (19%)
Vorsteuer, 5,5 % auf Land/Forstwirtschaftliche Erzeugnisse gem. § 24 UStG
Vorsteuer, 10,7 % auf Land/Forstwirtschaftliche Erzeugnisse gem. § 24 UStG
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen
Erwerb von Gegenständen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG)
Innergemeinschaftlicher Erwerb (steuerfrei)
Innergemeinschaftlicher Erwerb, ermäßigter Satz (7 %)
Innergemeinschaftlicher Erwerb, allgemeiner Satz (19 %)
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)durch Buchung auf Konto „Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer“
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13 b UStG…Lstgs-Empf als Steuerschuldner, sonst. Lstg nach § 13b Abs. 1 UStG, allg. Satz (19 %)
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, sonst. Lstg nach § 13b Abs. 1 UStG, erm. Satz (7 %)
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, andere Lstg nach § 13b Abs. 2 UStG, allg. Satz (19 %)
Lstgs-Empf als Steuerschuldner, andere Lstg nach § 13b Abs. 2 UStG, erm. Satz (7 %)

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

Umsatzsteuertatbestände

Jahresabschluss 2023

Der Jahresabschluss 2023 steht vor der Tür – und damit auch einige buchhalterische Arbeiten am Jahresende. Dieses Jahr sind noch keine steuerlichen Änderungen verabschiedet, da das Wachstumschancengesetz derzeit im Vermittlungsausschuss liegt. Allerdings sind dort…

Umsatzsteuertatbestände

Photovoltaikanlagen und Einkommenssteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues BMF-Schreiben veröffentlicht, das Fragen, die in der Praxis zum Thema Einkommenssteuer im Zusammenhang mit den Photovoltaikanlagen beantwortet. Bevor wir zu den Einzelheiten kommen, kurz nochmal die bisherigen Änderungen…