Anlagenbuchhaltung

Im Bereich „Anlagenbuchhaltung“ des Handbuches erfahren Sie erst einmal, was der Gesetzgeber unter einem Anlagegut versteht. Weiter können Sie alles darüber nachlesen, wie Sie Anlagegüter in Kontolino! erfassen, abschreiben und am Schluss verkaufen bzw. verschrotten. Auch wie Sie Anlagegüter erfassen können, die Sie bereits vor Ihrer Nutzung in Kontolino! angeschafft haben (sogenannte Altfälle), können Sie auf diesen Seiten nachlesen,

Immobilien

5 Beiträge

GWG Sammelposten

3 Beiträge

Finanzanlagen

3 Beiträge

Abschreibungen

4 Beiträge

Was versteht der Gesetzgeber unter einem Anlagegut?

Fast jeder Unternehmer benötigt für sein Gewerbe so genannte Anlagegüter. Darunter versteht man Wirtschaftsgüter, die über einen längeren Zeitraum (meist mehrere Jahre) im Unternehmen genutzt werden sollen.

Die Anlagenbuchhaltung in Kontolino!

Kontolino! bietet im Paket Kontolino! Classic eine Anlagenbuchhaltung an, die Sie bei der Verwaltung von Anlagegütern, der Berechnung von Abschreibungen und deren Verbuchung sowie den Abgang von Anlagegütern unterstützt.

Der Anlagenspiegel

Für die Auflistung aller Anlagegüter dient der Anlagenspiegel (entspricht dem Anlageverzeichnis der EÜR – kurz auch AVEÜR genannt).

Die Anlage AVEÜR kann Online via Elster abgegeben werden

Natürlich werden die Buchungen auch in der AVEÜR (Anlage Anlagevermögen zur Einnahme-Überschuss-Rechnung) richtig übertragen. Zum Einen werden die Beträge bei...